In einem Berliner Testament en Testamentsvollstrecker austauschen. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Kann Witwe bei Berliner Testament Testamentsvollstrecker austauschen?
Frage:
Wir haben ein Berliner Testament gemacht. Mein Mann ist schon gestorben. Unser Sohn ist der einzige Schlusserbe. Da er nicht so richtig mit Geld umgehen kann, haben wir die Schwester meines Mannes zum Testamentsvollstrecker gemacht. Jetzt habe ich mich mit meiner Schwägerin verstritten und möchte sie gerne durch einen anderen Testamentsvollstrecker ersetzen. Kann ich das?
Antwort:
Das sollte möglich sein. Allerdings müssen Sie das in einem neuen Testament verfügen. Zulässig ist dort die bloße Auswechslung der Person des Testamentsvollstreckers. Es darf dadurch aber keine spürbare Beeinträchtigung des Erben erfolgen, die im Normalfall auch nicht gegeben sein wird. Im Normalfall können Sie also den Testamentsvollstrecker auswechseln. Unzulässig könne die Auswechselung des Testamentsvollstreckers aber dann sein, wenn es wenn es Ihnen und Ihrem Mann bei der Testamentserrichtung gerade auf die Person der Schwägerin als Testamentsvollstreckerin ankam.