Grundschuld

Unterschied zwischen einer Briefgrundschuld und einer Buchgrundschuld. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby

Unterschied zwischen einer Briefgrundschuld und einer Buchgrundschuld

Frage:

Was ist der Unterschied zwischen einer Briefgrundschuld und einer Buchgrundschuld?

Antwort:

Das Gesetz kennt zwei Arten von Grundschulden, nämlich die Briefgrundschuld und die Buchgrundschuld. Während es bei der Buchgrundschuld nur zu einem Grundbucheintrag kommt, wird bei der Briefgrundschuld ein DIN A 4 großes Papier in gelb und braun ausgehändigt. Die Briefgrundschuld kann ganz einfach durch schriftliche Abtretungserklärung und Übergabe des Grundschuldbriefs übertragen werden. Dann ist aus dem Grundbuch nicht mehr ersichtlich wer eigentlich Inhaber der Grundschuld ist. Regelrecht verschleiert wird die Grundschuldinhaberschaft, wenn sich der Grundstückseigentümer selber eine „Eigentümerbriefgrundschuld“ bestellt und diese dann abtritt. Das kann vorteilhaft sein, wenn man aus dem Grundbuch nicht ersehen soll, wem man Geld schuldet und eine Grundschuld als Pfandrecht bestellt (z.B. dem Finanzamt).

Ob eine Brief- oder Buchgrundschuld existiert, erkennt man am Grundbucheintrag. Die „Buchgrundschuld“ wird immer als solche bezeichnet. Steht nur „Grundschuld“ im Grundbuch liegt eine Briefgrundschuld vor.

Merke:

Ist im Grundbuch nur von einer

„Grundschuld“

die Rede, handelt es sich um eine Briefgrundschuld. Heißt es im Grundbucheintrag demgegenüber

„Grundschuld ohne Brief“

handelt es sich um eine Buchgrundschuld.

 

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