Grundschuld beim Notar beurkundet. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Muss die Grundschuld beim Notar beurkundet werden?
Ja, Während Darlehensverträge keinem Formzwang unterliegen und daher durch privatschriftliche Vereinbarung geschlossen werden können, müssen Grundschulden notariell beurkundet (und damit verlesen) werden, wenn sie (wie in der Regel) die sofortige Zwangsvollstreckung in die belastete Immobilie und/oder in das sonstige Vermögen des Grundschuldbestellers enthalten, anderenfalls genügt die Beglaubigung der Unterschriften der Besteller durch den Notar gegenüber dem Grundbuchamt. Die Verlesungspflicht im Falle der Beurkundung erstreckt sich allerdings nicht auf die oft sehr umfangreichen Ergänzenden Bestimmungen, die z.B. die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken zu Grundschulden enthalten. Diese müssen allerdings auf jeder Seite durch den Grundschuldbesteller unterzeichnet und damit als rechtsverbindlich anerkannt werden.