Pflichtteilsstrafklausel. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Was ist eine „Pflichtteilsstrafklausel“?
Eine Verfügung von Ehegatten in einem sogenannten „Berliner Testament“. In einem Berliner Testament setzen sich Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben ein und die gemeinsamen Kinder zu Schlusserben des länger lebenden Ehegatten. Was viele nicht bedenken ist, dass die Kinder dadurch vom zuerst versterbenden Elternteil enterbt sind und Pflichtteilsansprüche haben. Die Pflichtteilsstrafklausel will die Kinder davon abhalten, nach dem Tod des zuerst versterbenden Elternteils vom überlebenden Elternteil den Pflichtteil zu fordern. Sie hat meist zum Inhalt, dass derjenige der nach dem Tod des zuerst versterbenden Elternteils den Pflichtteil verlangt, auch nach dem Tod des überlebenden Elternteils nur den Pflichtteil bekommt, anstatt des in der Regel doppelt so großen Erbteils.