Berliner Testament für Eheleute
Berliner Testament

Vermögen zunächst dem Ehepartner und später dann den Kindern vererben. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby

Vermögen zunächst dem Ehepartner und später dann den Kindern vererben

Hier gibt es zwei Vererbungsmöglichkeiten durch ein Ehegattentestament. Die eine nenn man die Trennungslösung, die andere die Einheitslösung.

Bei der Trennungslösung setzt jeder Ehegatte den anderen als Vorerben und die Kinder als Nacherben ein. Zuerst erbt der überlebende Ehegatte, kann aber nicht zum Nachteil der Kinder verfügen, so dass diese nach seinem Tod sicher Ersatzerbe werden. Der überlebende Ehegatte erbt den Nachlass des vorverstorbenen Ehepartners getrennt von seinem sonstigen Vermögen. Es vermischt sich nicht, sondern ist auch getrennt zu halten. Deshalb spricht man von Trennungslösung. Das getrennte Vorerbe wird dann beim Tod des überlebenden Ehegatten vom vorverstorbenen Ehegatten ein zweites Mal vererbt, nämlich an die Kinder. Der überlebende Ehegatte ist also nur Zwischenstation. Das Gesetz tut alles, damit das Vorerbe sicher bei den Nacherben ankommt.

Bei der Einheitslösung setzt jeder Ehegatte den anderen zum Vollerben und die Kinder zu Schlusserben ein. Hier vermischen sich das Vermögen des überlebenden und verstorbenen Ehegatten. Die beiden Vermögen (Eigenvermögen des Überlebenden und Nachlass des Verstorbenen) verbinden sich zu einer Einheit. Deshalb spricht man hier von Einheitslösung. Das ist der Normalfall dessen, was man heute Berliner Testament nennt. Hier besteht die Gefahr, dass der überlebende Ehegatte zu seinen Lebzeiten noch frei über das Vermögen verfügen kann und so die Kinder in ihrer Erberwartung beeinträchtigen kann.

 

 


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