Was sind Nachlassabwicklungskosten? Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.l
Nachlassabwicklungskosten
Vom Wert des Nachlasses sind die Kosten, die „unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses entstehen“ als Nachlassverbindlichkeiten abzuziehen. Sie mindern also die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer.
Nachlassabwicklungskosten sind:
- Kosten der Todeserklärung
- Kosten der Testamentseröffnung
- Kosten des Erbscheins
- Kosten tatsächlichen und rechtlichen Feststellung des Nachlasses
- Kosten der Nachlassbewertung, wenn sie zu den Kosten der Erbauseinandersetzung gehören (müsste auch für Verkehrswertgutachten zur Erfüllung des Pflichtteils gelten)
- Notarkosten für Grundstücksübertragungen etc. wenn zur Erbteilung erforderlich
- Anwaltskosten für die Erbauseinandersetzung (außergerichtlich wie gerichtlich)
- Kosten, die aufgewendet werden müssen, um die Erben in den Besitz der Nachlassgegenstände zu setzen
- Kosten für die Umschreibung im Grundbuch
- Kosten der Erbauseinandersetzung
- Vermächtniserfüllungskosten
- Kosten des Nachlassinventars (§§ 1993 ff BGB)
- angemessene Testamantsvollstreckerkosten
- Kosten für die Erbschaftsteuererklärung
- Die Kosten eines Rechtsbehelfsverfahrens oder eines finanzgerichtlichen Verfahrens werden von der FinVerw dagegen nicht zum Abzug zugelassen
- Bei einer Schenkung müssen entsprechend die Kosten, die für die Abwicklung der Schenkung aufgewendet werden müssen, entsprechend abzugsfähig sein; dies dürfte auch für die Kosten der Schenkungsteuererklärung gelten.