Antrag auf Nachlassinsolvenz. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Baden-Württemberg, Deutschland.
Wer ist berechtigt, einen Antrag auf Nachlassinsolvenz zu stellen?
Einen Antrag auf Nachlassinsolvenz kann stellen
- der vor der Annahme der Erbschaft bestellte Nachlasspfleger
- jeder Erbe bzw. Miterbe
- der Nachlassverwalter
- der Testamentsvollstrecker, falls er den Nachlass verwaltet
- jeder Nachlassgläubiger, falls nicht zwei Jahre seit der Erbschaft verstrichen sind oder falls er nicht im Aufgebotsverfahren ausgeschlossen ist.