Wann gibt es den Pflichtteil? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Wann gibt es den Pflichtteil?

Unter folgenden Voraussetzungen:

  1. Sie sind Pflichtteilsberechtigter, also Kind oder Ehegatte des Verstorbenen. In bestimmten Fällen können auch Eltern oder Enkel pflichtteilsberechtigt sein.
  2. Sie haben vor dem Notar keinen Erb- oder Pflichtteilsverzicht erklärt.
  3. Ihnen wurde der Pflichtteil nicht entzogen, weil sie z.B. den Erblasser körperlich misshandelt oder ihm nach dem Leben getrachtet haben.
  4. Sie erhalten nach dem Testament nichts oder weniger als den Pflichtteil (oder der Erblasser hat in den letzten 10 Jahren – gilt manchmal auch davor – Vermögen verschenkt).
  5. Der Erbfall ist eingetreten und die dreijährige Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen.

 

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