Wann gibt es den Pflichtteil? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Wann gibt es den Pflichtteil?
Unter folgenden Voraussetzungen:
- Sie sind Pflichtteilsberechtigter, also Kind oder Ehegatte des Verstorbenen. In bestimmten Fällen können auch Eltern oder Enkel pflichtteilsberechtigt sein.
- Sie haben vor dem Notar keinen Erb- oder Pflichtteilsverzicht erklärt.
- Ihnen wurde der Pflichtteil nicht entzogen, weil sie z.B. den Erblasser körperlich misshandelt oder ihm nach dem Leben getrachtet haben.
- Sie erhalten nach dem Testament nichts oder weniger als den Pflichtteil (oder der Erblasser hat in den letzten 10 Jahren – gilt manchmal auch davor – Vermögen verschenkt).
- Der Erbfall ist eingetreten und die dreijährige Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen.