Besteuerungsgegenstand bei der Erbschaftsteuer. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Besteuerungsgegenstand bei der Erbschaftsteuer
Gegenstand der Besteuerung mit der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist der Vermögenszuwachs
- durch den Erwerb von Todes wegen von einer natürlichen Personen
- durch Erwerbe im Wege der Schenkung von einer natürlichen Person.
- Das Vermögen von Familienstiftungen und -vereinen wird alle dreißig Jahre mit der sog. Erbersatzsteuer belastet werden.