Eintrittsprinzip: Was ist das Eintrittsprinzip? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht.
Eintrittsprinzip: Was ist das Eintrittsprinzip?
Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Innerhalb einer Erbordnung (Erben erster Ordnung sind zum Beispiel die Kinder des Erblassers) wird die Auswahl zwischen den Erben nach Stämmen getroffen. Es erbt so beispielsweise das Kind und der Stamm eines bereits verstorbenen Kindes des Erblassers, also dessen Enkel. Die Enkel treten damit an die Stelle ihres verstorbenen Elternteils, das das Kind des Erblassers war., in die Erbfolge ein (daher Eintrittsprinzip). Das Gleiche gilt auch, wenn ein noch lebender Elternteil die Erbschaft ausschlägt.