Erbteilung: Ist das „Abitursauto“ bei der Erbteilung auszugleichen?

Erbteilung: Ist das „Abitursauto“ bei der Erbteilung auszugleichen?

Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell am Bodensee, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Frage:

Der Vater schenkt dem einzigen seiner drei Kinder, das das Abitur bestanden hat, zum Abitur ein Auto. Nachdem der Vater gestorben ist, verlangen die beiden Geschwister des Abiturienten die Ausgleichung des Wertes dieses Autos. Geht das?

Antwort:

Eine solche Ausgleichung kann nicht verlangt werden. Das Auto ist nicht bei der Erbteilung zur Ausgleichung zu bringen.

Das Auto wäre bei der Erbteilung nur zu berücksichtigen, wenn die Ausgleichung vorm Erblasser bei der Zuwendung angeordnet worden wäre (Motive V, 703).

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren