Erbteilung: Ist das „Abitursauto“ bei der Erbteilung auszugleichen?
Erbteilung: Ist das „Abitursauto“ bei der Erbteilung auszugleichen?
Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell am Bodensee, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Frage:
Der Vater schenkt dem einzigen seiner drei Kinder, das das Abitur bestanden hat, zum Abitur ein Auto. Nachdem der Vater gestorben ist, verlangen die beiden Geschwister des Abiturienten die Ausgleichung des Wertes dieses Autos. Geht das?
Antwort:
Eine solche Ausgleichung kann nicht verlangt werden. Das Auto ist nicht bei der Erbteilung zur Ausgleichung zu bringen.
Das Auto wäre bei der Erbteilung nur zu berücksichtigen, wenn die Ausgleichung vorm Erblasser bei der Zuwendung angeordnet worden wäre (Motive V, 703).