Höchstpersönliche Rechte wie der Nießbrauch können nicht vererbt werden. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell am Bodensee, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Höchstpersönliche Rechte wie der Nießbrauch können nicht vererbt werden
Höchstpersönliche Rechte sind von der Person des Berechtigten nicht lösbar, also unveräußerlich und unvererblich, z.B. Familienrechte, persönliche Dienstbarkeiten. Der Nießbrauch kann als persönliche Dienstbarkeit nicht vererbt werden.
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