Wann muss der Testamentsvollstrecker Gegenstände aus dem Nachlass an die Erben aushändigen? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell am Bodensee, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Wann muss der Testamentsvollstrecker Gegenstände aus dem Nachlass an die Erben aushändigen?
Immer dann, wenn er diese Gegenstände für die Testamentsvollstreckung nicht mehr benötigt. Bei der Dauervollstreckung werden in der Regel überhaupt keine Gegenstände herausgegeben. Bei der Abwicklungsvollstreckung sind die Gegenstände herauszugeben, wenn alle Schulden –auch Steuerschulden– bezahlt sind. Entscheidend ist immer die Frage, ob der Testamentsvollstrecker die Gegenstände für die Testamentsvollstreckung noch benötigt.