Notizzettel als Testament? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Notizzettel als Testament?
Ein verstorbener Mann hinterließ ein Erbe im Wert von 730.000 Euro. Kurz vor dem Tod schrieb er seiner Frau einen Notizzettel (7,5 x 10,5 cm). Mit dem Zettel solle sie zum Notar gehen, „damit der Erbschein für Dich ausgestellt werden kann.“ Die Frau fühlt sich als Alleinerbin. Das Gericht verneinte dies. Der Zettel sei zwar unterschrieben aber nicht mit „Testament“ oder „Letzter Wille“ überschrieben. Das Papier spreche gegen den „ernstlichen Testierwillen“ des 76jährigen Erblassers.
OLG München v. 25.9.2008 – Az. 31 Wx 042/08
Das hätte man auch anders sehen können. Aber der Fall zeigt: Nehmen Sie den Rat eines Fachanwalts für Erbrecht in Anspruch. Sie können mit ihm den Preis für ein Testament frei vereinbaren. Das ist in der Regel deutlich günstiger als bei einem Notar.