Geliebtentestament. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Was ist ein „Geliebtentestament“?
Darunter versteht man ein Testament zugunsten einer Geliebten. Ein solches Testament wird grundsätzlich nicht als sittenwidrig angesehen; es ist also gültig. Es soll nur dann sittenwidrig sein können, wenn die Begünstigung oder Erbeinsetzung im Testament allein für die geschlechtliche Hingabe erfolgt ist.