Wenn der im Testament bedachte Freund Erbschaftsteuer nicht zahlen kann

Wenn man die Erbschaftsteuer nicht zahlen kann. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen,.

Frage:

Was tun, wenn der  Vermächtnisnehmer die Erbschaftsteuer nicht zahlen kann, z.B. wenn ich meinem lieben Nachbarn einen Goldbarren von 1 kg vermache?

Antwort:

Bei einem Goldpreis von rund 40.000 Euro und einem Steuerfreibetrag von 20.000 Euro, hätte Ihr Freund für die Erbschaftsteuer 20.000 Euro mit 30 Prozent zu versteuern, also 6.000 Euro Erbschaftsteuern zu zahlen. Sie könnten natürlich sagen, dass er den Goldbarren dann eben verkaufen soll, wenn er das Geld für die Erbschaftsteuer nicht aus eigenen Mitteln zahlen kann. Wenn Sie das aber nicht möchten, weil der Barren für ihn eine Rücklage für Notzeiten sein soll, ist denkbar, dass sie den eigentlichen Erben (z.B. Ihren Kindern) die Bezahlung der Erbschaftsteuer auferlegen.

Ohnehin sollte man nach Möglichkeit darauf achten, dass liquide Mittel und sei es über eine Lebensversicherung nach dem Erbfall vorhanden sind, damit die Erben und Vermächtnisnehmer die Steuern zahlen können, falls die Freibeträge nicht ausreichen, was bei Geschwistern, Nichten, Neffen, nicht verheirateten Lebensgefährten oder Freunden schnell der Fall ist.

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