Asset Protection. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Frage:
Was versteht man unter Asset Protection?
Antwort:
Die Bezeichnung Asset Protection kommt aus dem anglo-amerikanischen Rechtsbereich und bedeutet auf Deutsch ungefähr „Schutz des Vermögens vor Haftung“. Davon umfasst sind alle rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen das eigene Vermögen vor dem Zugriff dritter Personen geschützt werden kann.
Im unternehmerischen Bereich geht es hier vor allem um Haftungsbegrenzungsmöglichkeiten für betriebliche Schulden, beispielsweise durch Gründung einer GmbH oder ähnlicher gesellschaftsrechtlicher Möglichkeiten.
Im Bezug auf das Privatvermögen geht es darum, das eigene Vermögen sowohl vor dem Zugriff von Gläubigern zu schützen, als auch vor dem Zugriff des Staates, beispielsweise durch Regressansprüche des Sozialhilfeträgers oder übermäßige Steuerforderungen.
Gerade bei der Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten ist dieser Schutz des Vermögens vor Haftung von existentieller Bedeutung. Denn wenn das Vermögen von einer Generation auf die nächste übertragen wird, sollte die Vermögensübertragung so ausgestaltet werden, dass möglichst weder außenstehende Personen (beispielsweise Gläubiger) noch der Staat (beispielsweise in Form des Sozialamtes) auf die entsprechende Vermögensübergabe zugreifen können. Hierzu gibt es die unterschiedlichsten juristischen Möglichkeiten diese Haftung auszuschließen.
Hierzu gehören beispielsweise Nießbrauchsgestaltungen, Regelungen zu einem Wohnungsrecht, Vereinbarung über einen Pflichtteilsverzicht und Verzicht auf Zugewinnausgleichsansprüche, die sogenannte Güterstandsschaukel, Schaffung von nicht pfändbarem Vermögen, Gestaltung mit Lebensversicherungsverträgen, usw.
Tipp:
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