Erbeinsetzung nach Vermögensgruppen: Dieses Testament kann Ärger machen. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Erbeinsetzung nach Vermögensgruppen: Dieses Testament kann Ärger machen
Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht,
Verteilungstestament bringt Ärger
Was ist eine „Erbeinsetzung nach Vermögensgruppen“, die der Erblasser im Testament verteilt?
Wenn der Erblasser keine Erbquote (z.B. 1/4 oder 1/2) benennt, sondern sein gesamtes Vermögen nach Gruppen auf bestimmte Personen verteilt. Man spricht hier auch von einem Verteilungstestament.
Beispiel:
Der Erblasser hat Vermögen in Deutschland und Österreich. Er bestimmt im Testament, dass seine Ehefrau das Vermögen in Deutschland und sein einziger Sohn sein Vermögen in Österreich erhält. Hier sind die Vermögen in Deutschland und Österreich zu bewerten. Das Verhältnis zwischen den beiden Werten ergibt die Erbquoten. Ist das Vermögen in Deutschland 500.000 wert und das Vermögen in Österreich 300.000 wert , so erbt die Ehefrau 5 / 8 und das Kind 3 / 8.
Das Problem bei solchen Testamenten ist die Erteilung des Erbscheins. Das Nachlassgericht muss nämlich Erbquoten angeben. Wieviel an Quote hat der eine Miterbe und wieviel der andere Miterbe geerbt. Zur Feststellung dieser Quoten müssen die Vermögensgruppen bewertet werden. Das kostet Geld und Zeit und kann zu Streit führen, weil nach den Quoten auch für die Nachlassschulden gehaftet wird. Hier gehen im Streitfall schnell zwei, drei Jahre ins Land bis der Erbschein erteilt ist. Deshalb ist von diesem Testamentstyp abzuraten. Man kann das Ergebnis auch durch eine Alleinerbeneinsetzung mit Vermächtnisanordnungen erreichen, ohne dass es zu Ärger kommt.