Erben: Gewusst wie! Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Erben: Gewusst wie!
Von der Erbengeneration ist oft die Rede. Kein Wunder: allein in diesem Jahrzehnt werden 15 Millionen Haushalte insgesamt gut 1,4 Billionen Euro erben. Das ist ein Fünftel dessen, was die Deutschen insgesamt besitzen.
Richtig vererben:
Die Erbfolge ist im Gesetz geregelt. Im Regelfall erben der Ehegatte die Hälfte und die Kinder die andere Hälfte zu gleichen Teilen. Das gilt aber nur, wenn kein Testament da ist. Ist ein Testament da, gilt dieses als letzter Wille. Für nichteheliche Lebensgefährten gibt es kein gesetzliches Erbrecht. Wer sein Vermögen einem Lebensgefährten vererben will, muss also unbedingt ein Testament errichten, sonst geht der Lebensgefährte leer aus. Ein Testament ist aber auch nötig, wenn man das Erbe nach eigenen Vorstellungen aufteilen oder andere Erben einsetzen will, als diejenigen, die das Gesetz vorsieht (nämlich wenn Freunde, Verein erben sollen).
Auch erben will gelernt sein:
Oft kommt es unter den Erben zum Streit. Hier kann man durch kluge Testamentsgestaltungen, wie z.B. die Anordnung einer Testamentsvollstreckung oder die Bestimmung eines Schiedsrichters oftmals segensreich wirken. Wenn eine Erbengemeinschaft bereits entstanden ist, kann die Mediation bei einem Fachanwalt die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft oft erleichtern. Bei der Auseinandersetzung sind wichtige Fragen zu klären: Wer zieht in das Haus? Wer fährt das Auto weiter? Wer übernimmt die Wertpapiere? Was ist die Münzsammlung wert?
Pflichtteilsrecht:
Gegen das Pflichtteilsrecht ist allerdings kein Kraut gewachsen. Kinder oder Ehegatten, die im Testament übergangen werden, können den halben Wert des gesetzlichen Erbes in Geld verlangen. Z.B. können die zwei Kinder bei einem Berliner Testament von der alleinerbenden Witwe insgesamt 1/4 des Nachlasswertes in Geld verlangen.
Der Staat erbt mit:
Das Erbschaftsteuerrecht benachteiligt Geschwister, Nichten, Neffen, Freunde und Lebensgefährten beim Erben und Vererben. Sie haben nur einen Freibetrag von 20.000 Euro. Hingegen beträgt er für jedes Kind des Erblassers 400.000 Euro und für jedes Enkelkind 200.000 Euro.
Schenken statt vererben:
Den Staat kann umgehen, wer sein Vermögen schon vor seinem Tod verteilt. Allerdings muss man auch hierbei geschickt vorgehen, denn auch bei Schenkungen ist das Finanzamt mit von der Partie. Beim Testieren und Steuern sparen ist der Besuch beim Fachanwalt für Erbrecht unentbehrlich, aber erschwinglich. Wir rechnen auf Stundensatzbasis ab. Durch frühzeitige Beratung und richtiges Vererben können Sie ihrer Familie (zig)tausende Euro sparen.