EU-Erbrecht: Wähle Sie deutsches Recht für ihr europäisches Auslandsvermögen
EU-Erbrecht. Erklärt von Spezialist und Fachanwalt für Erbrecht Gerhard Ruby
Das neue Europäische Erbrecht gilt für Erbfälle, die ab dem 17.08.2015 eintreten. Die wichtigste Änderung: Wer bis dahin starb wurde nach dem Recht seiner Nation, also der Deutsche nach deutschem Erbrecht, der Italiener nach italienischem Erbrecht, der Österreicher nach österreichischem Erbrecht und der Spanier nach spanischem Erbrecht beerbt. Jetzt gilt das Erbrecht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts, d.h. der Deutsche in Spanien wird nach spanischem Erbrecht, der Italiener in Deutschland nach deutschem Erbrecht, der Österreicher in Italien nach Italienischem Erbrecht und der Spanier in Österreich nach Österreichischem Erbrecht.
Achtung: Das neue EU-Erbrecht gilt nicht für Dänemark, Großbritannien und Irland
Betroffensind also alle Deutschen, die dauerhaft im Ausland wohnen, z.B. als Resident oder im Altenheim in Spanien, Italien, Österreich, Tschechien oder Rumänien pflegen lassen.
Achtung: Der gewöhnliche Aufenthalt ist nicht der Wohnsitz, sondern der wirkliche Lebensmittelpunkt.
Tipp: Deutsche können für ihr gesamtes Vermögen (z.B. Deutsches und spanisches) bestimmen, dass es nach deutschem Recht vererbt wird (auch wenn es sich in Spanien befindet).
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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung von bis zu 1,5 Stunden in Anspruch zu nehmen. Die Erstberatung kann persönlich, telefonisch, schriftlich oder per Mail erfolgen. Sie kostet nur 190 Euro plus Mehrwertsteuer (eventuell noch Postgebührenpauschale, also im Ergebnis 226,10 oder 249,90 Euro). Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte. Übrigens: Bei einer Erstberatung durch uns erhalten Sie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos.

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