Sachen oder Rechte die nicht vererbt werden können. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Sachen oder Rechte die nicht vererbt werden können
Frage:
Welche Rechte sind nach dem BGB unvererblich?
Antwort:
Unvererblich sind:
- die Vereinsmitgliedschaft
- das Recht zum Widerruf einer Stiftung, falls die Genehmigung bereits vom Erblasser beantragt wurde
- das Vorkaufsrecht, das nicht auf eine bestimmte Zeit begrenzt wurde
- das Recht zum Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks des Beschenkten, es sei denn, dass dieser den Schenker getötet oder am Widerruf gehindert hat
- im Zweifel die Gesellschaft
- im Zweifel die Leibrente
- ein schenkungsweise gegebenes Rentenversprechen (§ 520 BGB)
- der Nießbrauch
- die beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten
- das Recht des überlebenden Ehegatten zur Übernahme des Gesamtguts gegen Wertersatz bei der fortgesetzten Gütergemeinschaft
- der gesetzliche Unterhaltsanspruch für die Zukunft
- die Sozialhilfe
- das Namensrecht