Kann Enkel Pflichtteil verlangen, wenn Sohn Pflichtteil entzogen wurde? Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Kann Enkel Pflichtteil verlangen, wenn Sohn Pflichtteil entzogen wurde?

Frage:

Mein Vater ist als Witwer verstorben. Er hat mich zum Alleinerben eingesetzt. Meinem einzigen Bruder B hat er den Pflichtteil wirksam entzogen. Jetzt macht der einzige Sohn meines Bruders B, mein Neffe C, gegen mich den Pflichtteil in Höhe von einem Viertel geltend. Kann er das, wo doch seinem Vater B der Pflichtteil entzogen wurde?

Antwort:

Ja, das kann er. Einschlägig für die Lösung ihres Falles ist die Regelung des

§ 2309 BGB Pflichtteilsrecht der Eltern und entfernteren Abkömmlinge

Entferntere Abkömmlinge und die Eltern des Erblassers sind insoweit nicht pflichtteilsberechtigt, als ein Abkömmling, der sie im Falle der gesetzlichen Erbfolge ausschließen würde, den Pflichtteil verlangen kann oder das ihm Hinterlassene annimmt.

Grundsätzlich gilt damit: Ist der Sohn B des Erblassers enterbt, wird damit der grundsätzlich eigenständige Pflichtteilsanspruch des Enkels C, durch den Pflichtteilsanspruch des näher Berechtigten B verdrängt, weil der B als näher Berechtigter den Pflichtteil verlangen kann.
In Ihrem Fall besteht aber die Besonderheit, dass dem Sohn B als näher Berechtigten, der Pflichtteil entzogen wurde. Dann ist der Enkel C als der entfernter Berechtigte pflichtteilsberechtigt, er wird ja nicht vom näher Berechtigten B ausgeschlossen, weil B den Pflichtteil infolge wirksamer Entziehung nicht verlangen kann.

 

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