Numerus Clausus der erbrechtlichen Verfügungsarten. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Numerus Clausus der erbrechtlichen Verfügungsarten
Damit ist gemeint, dass der Erblasser das Schicksal seines Vermögens nach seinem Tod nur durch bestimmte, im Gesetz aufgezählte erbrechtliche Verfügungen regeln kann. Die wichtigsten sind
- Erbeinsetzung,
- Enterbung ohne Erbeinsetzung,
- Vermächtnis,
- Auflage,
- Testament
- Erbvertrag.