Wer haftet für die Schulden eines geerbten „Einzelunternehmens“? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Wer haftet für die Schulden eines geerbten „Einzelunternehmens“?
Der Einzelunternehmer als Erblasser wird ganz normal beerbt, also vom Alleinerben oder von Miterben in einer Erbengemeinschaft. Die Erben können die Firma des Erblassers fortführen, und zwar mit oder ohne einen Zusatz der die Nachfolge zum Ausdruck bringt. Wird die Firma fortgeführt haften der Alleinerbe bzw. die Miterben persönlich für alle Geschäftsschulden.
Schärfere Haftung
Die normalerweise gegeben Möglichkeit der Haftungsbeschränkung auf den Nachlass entfällt dann. Die besondere handelsrechtliche Haftung geht also weiter als die allgemeine erbrechtliche Haftung der Erben.