Wer haftet für die Schulden eines geerbten „Einzelunternehmens“? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Wer haftet für die Schulden eines geerbten „Einzelunternehmens“?

Der Einzelunternehmer als Erblasser wird ganz normal beerbt, also vom Alleinerben oder von Miterben in einer Erbengemeinschaft. Die Erben können die Firma des Erblassers fortführen, und zwar mit oder ohne einen Zusatz der die Nachfolge zum Ausdruck bringt. Wird die Firma fortgeführt haften der Alleinerbe bzw. die Miterben persönlich für alle Geschäftsschulden.

Schärfere Haftung

Die normalerweise gegeben Möglichkeit der Haftungsbeschränkung auf den Nachlass entfällt dann. Die besondere handelsrechtliche Haftung geht also weiter als die allgemeine erbrechtliche Haftung der Erben.

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren