Erbschaft. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Was versteht man eigentlich unter einer „Erbschaft“?
Mit dem Tod eines Menschen (dem sogenannten „Erbfall“) geht dessen Vermögen (die sogenannte „Erbschaft“) als Ganzes auf den oder die Erben über. Das passiert automatisch, ohne dass es eines Erbschaftsantritts bedarf. Man muss das Erbe also nicht antreten, sie geht automatisch von selbst über. Es gibt demzufolge auch keine sogenannte „ruhende Erbschaft“, also eine Erbschaft die für eine Übergangszeit niemandem gehört, sondern ruht, bis sie ein Erbe antritt, wie das zum Beispiel in Österreich der Fall ist. Aber auch in Deutschland ist es so, dass so lange der Erbe unbekannt oder ungewiss ist, ob er nicht etwa die Erbschaft ausschlägt, ein Nachlasspfleger bestellt werden kann.