Fresszettel als Testamente sind gefährlich. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Fresszettel als Testamente sind gefährlich
Das handschriftliche Privattestament ist einem notariellen Testament gleichwertig. Allerdings sollte man es nicht gerade auf einem „Fresszettel“ niederschreiben. Es ist dann für das Nachlassgericht nämlich schwer erkennbar, ob es sich nicht nur um einen Entwurf handeln, bei dem der Wille des Erblassers, ein Testament zu errichten fehlte. So wurde vom Oberlandesgericht Hamm das Vorliegen eines Testaments abgelehnt, weil der Erblasser nicht auf einem üblichen Blatt Papier, sondern auf einem ausgeschnittenem Zettel von 8 x 10 cm und einem gefalteten Bogen Pergamentpapier geschrieben hatte. Er hatte auch keinen einzigen vollständigen Satz geschrieben, obwohl er schreibgewandt war. Beide Schriftstücke waren im selben Jahr mit ähnlichem Inhalt geschrieben und beide mit unwichtigen und wichtigen Unterlagen ungeordnet in einer Schatulle aufgefunden worden, in der sie der Erblasser auch vergessen haben könnte.
Quelle: OLG Hamm, Beschluss v. 27.11.2015 – 10 W 153/15; rechtskräftig